UNSERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Weiterbildung kostet. Glücklicherweise gibt es verschiedene Fördertöpfe für „Bildungshungrige“. Ob Unterstützung vom Bund, vom Land Baden-Württemberg oder vom Arbeitgeber – die Zuschussmöglichkeiten sind vielfältig. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, mit Zuschüssen Ihre persönliche Weiterentwicklung zu unterstützen.
Die Bildungsprämie:
Voraussetzungen
- Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche nachgewiesen werden . Zudem gilt eine Höchstgrenze beim zu versteuernden Einkommen in Höhe von 20.000 Euro, beziehungsweise 40.000 Euro (Achtung! Das ist nicht das gleiche wie das Bruttoentgelt) für steuerlich gemeinsam Veranlagte.
- Hier geht´s zum Vorab-Check.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung sind bei Angestellten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit steuerlich absetzbar. Im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit stellen diese Aufwendungen für Selbständige Betriebsausgaben dar.
Diese Förderung muss nicht extra beantragt werden – dieser Anspruch steht dir automatisch zu.
Der Bildungsgutschein:
Mit einem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildung für Beschäftigte, Arbeitssuchende und Wiedereinsteiger. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten wir Ihnen Weiterbildungen, die über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben z. B. Unternehmen je nach Unternehmensgröße die Möglichkeit, für die Qualifizierung und Zertifizierung ihrer MitarbeiterInnen sowohl bis zu 100% Zuschüsse zu den Lehrgangskosten als auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung zu erhalten. Eine Förderung ist für folgende Zielgruppen möglich:
Wer wird gefördert?
- Beschäftige in Unternehmen, die sich in Kurzarbeit befinden
- Beschäftigte, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Der Umfang der Förderung für Unternehmen und Beschäftigte orientiert sich dabei an der Unternehmensgröße
- Arbeitssuchende, die ihre Chancen auf eine neue Beschäftigung steigern wollen.
Wie bekommen Sie die Förderung?
Für Unternehmen und Beschäftigte in Kurzarbeit gilt: Um die Übernahme der Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch die Beschäftigen selbst auf die für ihre Agentur für Arbeit zugehen.
Wir übernehmen diesen Prozess, wenn möglich, für Sie.
Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen (vollzeitäquivalent)?
Ist der letzte Berufsabschluss Ihres Mitarbeiters, welchen Sie fördern möchten, länger als vier Jahre her?
Wurde dieser Mitarbeiter innerhalb der letzten vier Jahre von der Arbeitsagentur für Arbeit bereits mit einer Weiterbildung nach §82 SGB III gefördert?
Ansprechpartner
Du hast Fragen ?
Gerne stehen wir Dir auch für eine persönliche Auskunft zur Verfügung.